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Jahres-Reisekranken-Versicherung für Reisen bis 365 Tage - Direktabschluss

Für alle Fälle abgesichert

Die Reise-Krankenversicherung bis zu 365 Tagen bietet einen umfassenden Schutz für Ihre längere Reise. Wenn Sie während der Reise krank werden, einen Unfall erleiden oder aus anderen Gründen medizinische Hilfe benötigen, sichert die Reise-Krankenversicherung Sie ab. Behandlungskosten und ein gegebenenfalls notwendiger medizinisch sinnvoller Rücktransport werden ohne Selbstbeteiligung erstattet.

Weitere Vorteile:

 

  • Beratung und Informationen über ausländische Ärzte
  • Mehrsprachiger 24-Stunden Notruf-Service
  • Erstattung von Unterbringungskosten auch für mitversicherte Begleitpersonen
  • Erstattung von Transportkosten auch für mitversicherte Begleitpersonen
  • Erstattung von Hotelkosten für eine mitversicherte Begleitperson, falls der Versicherte aufgrund einer stationären Behandlung reiseunfähig ist
  • Kostenübernahme für den Besuch einer nahestehenden Person, wenn der Versicherte mehr als fünf Tage stationär behandelt wird
  • Beschaffung und Versand von Medikamenten, die Sie zu Hause vergessen haben

 

Diese Rahmenbedingungen gelten für die Reise-Krankenversicherung:

  • Geltungsbereich: Weltweit oder weltweit ohne Kanada/USA
  • Geltungsdauer: Reisebeginn bis Reiseende (ab Erreichen der Grenze)
  • Maximale Reisedauer: 365 Tage
  • Abschlussfrist: Versicherungsabschluss ist jederzeit vor Antritt der Reise möglich

 

Die Reise-Krankenversicherung erstattet Ihnen:

  • Kosten für medizinische Behandlungen, Krankenhausaufenthalte und Medikamente im Ausland
  • Kosten für Krankentransport zur nächstgelegenen Klinik sowie für den gegebenenfalls sinnvollen Rücktransport ins Heimatland
  • Kosten für schmerzstillende Zahnbehandlungen, Zahnfüllungen, provisorischen Zahnersatz und Reparaturen
  • Bergungskosten bis zu einer Höhe von 5.000 €
  • Kosten für zahlreiche Zusatzleistungen, zum Beispiel Anreise von Familienmitgliedern bei Krankenhausaufenthalt über fünf Tage
  • ... und das alles ohne Selbstbeteiligung
  • Weitere Versicherungsleistungen sind in den Versicherungsbedingungen aufgeführt.