Jahresreiserücktrittversicherung - klar, günstig, einfach
Im Urlaub zuverlässig abgesichert
Egal, wie oft Sie in einem Jahr (jeweils bis zu maximal 56 Tage) verreisen, die Jahres-Reiserücktrittsversicherung schützt Sie zuverlässig vor hohen Kosten, wenn Sie Ihre Reise nicht oder erst verspätet antreten können. Dazu können Gründe wie eine schwere Krankheit, Arbeitsplatzwechsel oder Kündigung führen. Buchen Sie die Urlaubsgarantie (Reise-Abbruchversicherung) mit dazu, sind Sie auch während des Urlaubs geschützt: Müssen Sie Ihre Reise vorzeitig abbrechen, bleiben Sie nicht auf den Kosten sitzen. Die Versicherung bietet Ihnen folgende Vorteile:
- keine Selbstbeteiligung
- Erstattung der Umbuchungskosten bis zur Höhe der Stornokosten
- Rundum abgesichert mit speziellen Familien-Vorteilen
- Corona-Reiseschutz
Mit zusätzlicher Absicherung bei häuslicher Isolation (Quarantäne), bei Abweisung am Flughafen (Verweigerung der Beförderung) oder Zutrittsverbot der Ferienwohnung am Anreisetag
Service - ZUSATZPAKETE, wenn gewünscht, dann nur zusätzlich bzw. über eine andere Police. Wir bitten um Rückruf
- Camping-Urlaub Plus Europa
Verbessert die Leistung Ihrer gewählten Reiseversicherung
Reiserücktritt/Reiseabbruch: Zusätzlich versichert ist ein erheblicher Schaden an Ihrem Camping-Fahrzeug und die Überbuchung des Campingplatzes
Reisegepäck: Zusätzlicher Versicherungsschutz für Ihre Campingausrüstung (z. B. Zelte, Vordach, Campingmöbel und Haushaltsgeräte)
- Aktiv Urlaub Plus
Verbessert die Leistung Ihrer gewählten Reiseversicherung
Reiserücktritt: Zusätzlich versichert ist die Sportunfähigkeit oder ein erheblicher Schaden an Ihren Sportgeräten. Erstattung von Leihgebühren, wenn das eigene Sportgerät abhandenkommt.
Reiseabbruch: Zusätzlich versichert ist die Sportunfähigkeit oder ein erheblicher Schaden an Ihren Sportgeräten. Erstattung von Leihgebühren, wenn das eigene Sportgerät abhandenkommt.
Reisegepäck: Zusätzliche Versicherungssumme für Sportgeräte 1.500 Euro.
Diese Rahmenbedingungen gelten für die Jahres-Reiserücktrittsversicherung:
-
Geltungsbereich: Weltweit
-
Maximale Reisedauer: Maximal 56 Tage pro Reise (Urlaubsgarantie) und unbegrenzt (Reise-Rücktrittsversicherung)
-
Maximal versicherter Reisepreis: Maximal 15.000 € pro Reise
-
Abschlussfrist: Alle nach Abschluss der Jahres-Reiserücktrittsversicherung gebuchten Reisen sind abgedeckt. Versicherungsschutz besteht auch für bereits gebuchte Reisen, die bis spätestens 30 Tage vor Reisebeginn gebucht wurden. Wenn zwischen Reisebuchung und Reisebeginn weniger als 30 Tage liegen, muss der Versicherungsabschluss spätestens am 3. Werktag nach der Buchung erfolgen.
-
Laufzeit: Die Versicherung beginnt am Tag des Versicherungsabschluss (Tagesdatum) für die Dauer von einem Jahr. Die Versicherung wird automatisch von Jahr zu Jahr verlängert, es sei denn, sie wird 1 Monat vor Ablauf schriftlich gekündigt.
Übersicht - Reise-Rücktrittsversicherung
-
Kosten für Rücktritt, Stornierung oder Umbuchung einer Reise
-
Entstandene Mehrkosten durch verspäteten Zubringer (zum Beispiel Zug, Flug, Fähre...)
-
Kosten einer Teilstornierung (zum Beispiel Einzelzimmerzuschlag) bei Urlaubsabsage von mitreisenden Personen
-
... und das alles ohne Selbstbeteiligung (Ausnahmen bei ambulanten Behandlungen bei Versicherungen für eine Reise)
-
Schwere Unfallverletzung, unerwartete schwere Erkrankung
-
Betriebsbedingte Kündigung, Arbeitsplatzwechsel (sofern der Reisebeginn in die Probezeit fällt), Wiedereinstellung nach Arbeitslosigkeit
-
Schüler- und Studentenschutz: Schulwechsel oder Prüfungstermin (Wiederholungsprüfung) während der Reisezeit
-
Erheblicher Schaden an persönlichem Eigentum (zum Beispiel durch Feuer, Sturm, Einbruch etc.)
-
Schwangerschaft
-
Weitere Abbruchgründe finden Sie in unseren Versicherungsbedingungen.
Urlaubsgarantie (Reiseabbruch-Versicherung)
-
Erstattung von Rückreisekosten
-
Erstattung des kompletten Reisepreises bei Abbruch während der ersten Reisehälfte (bis maximal 8 Tage)
-
Anteilige Erstattung aller nicht genutzten Reiseleistungen bei Abbruch in der zweiten Reisehälfte (spätestens ab dem 9. Tag)
-
Ersatz der Wiederanreise- oder Nachreisekosten bei Urlaubsunterbrechung
-
Übernahme der Kosten bei zusätzlich notwendigen Übernachtungen aufgrund von Erkrankung einer mitreisenden Person
-
Schwere Unfallverletzung, unerwartete schwere Erkrankung
-
Erheblicher Schaden an persönlichem Eigentum (zum Beispiel durch Feuer, Sturm, Einbruch etc.)
-
Naturkatastrophen am Urlaubsort
-
Verkehrsmittelverspätung (ab 2 Stunden)
-
Schwangerschaft
-
Weitere Abbruchgründe finden Sie in unseren Versicherungsbedingungen.